Energiearbeit für Mensch und Tier  Marion Bahr
 

 

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage

energticwork.de 

Energiearbeit für Mensch und Tier geistig - spirituelles Heilen

Schön das du mich gefunden hast

Öffne dein Herz, gib deiner Seele Raum, tauche ein in die Welt deines Inneren, lege deine Alltagssorgen zur Seite und lass deine Energie fließen.
Stärke deine Selbstheilungskräfte und finde in einen stabileren und ausgeglichenen Zustand!


 

Das Einsatzgebiet der ENERGETISCH-GEISTIGEN HEILARBEIT ist vielfältig. 
Generell geht es darum beim Mensch wie auch beim Tier ganzheitlich Heilung zu ermöglichen, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und Blockaden die aus alten negativen Erfahrungen, Ängsten, usw. auf der Seelenebene entstanden sind und den Energiefluß fesseln und begrenzen zu transformieren, zu lösen und somit Veränderungen ins positive herbeizuführen damit Körper, Geist und Seele wieder in Einklang und Harmonie finden.


Energetisch- geistiges Heilen ist ein Angebot an Hilfesuchende das gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin, Tiermedizin, Naturheilkunde und mit anderen therapeutischen Angeboten kombinierbar ist und unterstützend eingesetzt werden kann.(DGH Dachverband geistiges Heilen, (für Tiere angepasst)
  Gehe deinem Herzen auf den Grund und spüre wieder Leichtigkeit und Freude und komme bei dir selbst an.



Was ich anbiete


 

Weitere Hinweise


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Die Energiearbeit bei Mensch und Tier ersetzt nicht den Besuch beim Arzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Tierheilpraktiker oder Physiotherapeuten, keine Therapie oder Medikamente im Schulmedizinischen Sinne, sie kann diese jedoch unterstützen.
Ich gebe keine Heilversprechen ab, stelle keine Diagnosen und behandle keine losgelösten Symptome physischer oder psychischer Art, sondern immer das energetische System des Patienten in seiner Ganzheit, mit dem Ziel die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Für gesundheitliche oder psychische Folgeerscheinungen übernehme ich keine Haftung.
Ich arbeite auf der Rechtsgrundlage des Urteils des Verfassungsgerichtes vom 02.03.2004:
Gerichtsurteil BVerfG AZ 1BvR 784/03 es hat zu Gunsten der Heiler entschieden, wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine Diagnose stellt benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.



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